Besonderheiten für
Bewerber aus der EU

Sie kommen aus dem EU-Raum und möchten sich für eine Stelle in der Schweiz bewerben? Wir haben Erfahrung und unterstützen Sie gerne. Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:

Sozialabgaben in der Schweiz

AHV/IV
Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung 5,15%

ALV
Arbeitslosenversicherung 1,10%

NBU
Nichtbetriebsunfallversicherung variabel ca. 1–2% Betriebsunfallversicherung bezahlt der Arbeitgeber

BVG
Personalvorsorge (Pensionskasse) abgestuft nach Alter zwischen 3,50 und 9%

Diese Sozialabgaben werden vom monatlichen Bruttolohn abgezogen. Genauere Angaben zu den Sozialleistungen finden Sie unter:

Soziale Sicherheit Schweiz-EU/EFTA | www.auslaender.ch

Steuern in der Schweiz

Einkommens- und Vermögenssteuern sind in der Schweiz kantonal sehr unterschiedlich geregelt. Weitere Infos bezüglich Steuern finden Sie z. B. unter:

www.steuerverwaltung.tg.ch

Kranken- und Pflegeversicherung in der Schweiz

Die Pflicht, eine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschliessen, ist in der Schweiz gesetzlich. Sie wird vom Arbeitnehmer selber und nicht über den Arbeitgeber abgeschlossen. Siehe auch:

www.santesuisse.ch

Arbeitszeit | Ferien

In der Schweiz beträgt die Wochenarbeitszeit zwischen 40 und 45 Stunden (normalerweise Montag–Freitag). Arbeitnehmer haben Anrecht auf 4 Wochen Ferien pro Jahr. Je nach Unternehmen werden auch 5 Wochen Ferien gewährt.

Allgemeine Infos, Sozialversicherungen, Schulsystem, Rechte, Pflichten etc. siehe auch:

www.ch.ch